YComm
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
Vertragsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber*innen und der YComm GmbH, Basel, CHE-340.552.773 (nachstehend YComm). Sie gelten als integrierender Bestandteil eines Auftrages.
Schriftform
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen werden dem Kunden ab der ersten Besprechung zugänglich gemacht. Die erste Besprechung ist grundsätzlich kostenlos. Alle der ersten Besprechung folgenden Tätigkeiten sind entgeltlich und werden, andere Vereinbarung vorbehalten, nach Aufwand verrechnet.
II. Leistungen der YComm
Dienstleistungen der YComm
YComm bezweckt die Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Unternehmenskommunikation sowie Coaching und kommunikationsstrategische Beratungen jeglicher Art. Insbesondere erbringt YComm ihre Dienstleistungen in der Umsetzung von Kommunikationsmassnahmen in den Bereichen Reputation Management, Change Management, HR-Kommunikation, Krisen-Kommunikation, Medienarbeit, Content, Social Media, Personal-PR, Fundraising und Sponsoring.
Beizug von Subunternehmen
YComm ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages qualifizierte Subunternehmen beizuziehen. Sie veranlasst im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers Leistungen Dritter, die sie für die Realisierung des Auftrages benötigt. Nicht in der Offerte enthaltene Drittkosten sind vorgängig vom Auftraggeber zu genehmigen.
Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
YComm verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.
Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von YComm geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, realisierte Projekte usw.) gehören YComm. Sie kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Entsprechend ist es dem Auftraggeber untersagt, ohne Einverständnis von YComm Änderungen an den betreffenden Werken vorzunehmen. YComm ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.
Nutzungsrechte, Nutzungsumfang
Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch YComm geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von YComm geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Agentur zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen.
Software, Programmierung
Bei der zur Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert YComm eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der YComm.
Mängelrüge
Die von YComm erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innert 7 Werktagen zu erfolgen.
Haftung der YComm
YComm haftet für grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden bis zum Auftragswert. Eine weitergehende Haftung, inkl. Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
III. Leistungen des Auftraggebers
Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber unterstützt YComm bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen und erteilt rechtzeitig klare Weisungen sowie Weiterleitung bzw. Zurverfügungstellung der zur Erfüllung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen. Durch den Auftraggeber zu verantwortenden Mehraufwand wird separat verrechnet.
Gewährleistung
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) geht YComm ohne anderen ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon aus, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
IV. Honorar
Auftragsvorbesprechung
Eine erste Projektbesprechung und die Erstellung einer Richtofferte sind kostenfrei.
Richtofferte und Honorarabrechnung
Für umfangreiche Projekte erstellt YComm eine schriftliche Richtofferte. Das Honorar der YComm richtet sich nach der Richtofferte gemäss Pauschalen oder, wo nichts anderes in der Offerte erwähnt wird, nach Zeitaufwand und dem individuellen Stundenansatz. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird dem Auftraggeber von YComm rechtzeitig bekannt gegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.
Reduktion oder Annullierung des Auftrags
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat YComm Anspruch auf:
• Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis),
• Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter,
• Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.
Darüber hinaus hat YComm das Recht, die bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der YComm.
Abrechnung
YComm nimmt die Abrechnung auf der Grundlage der Richtofferte unter Berücksichtigung allfälliger Nachträge vor. Ist keine solche erstellt worden, erhält der Auftraggeber eine detaillierte Rechnung gemäss Arbeitsrapport zugestellt.
Zahlungsbestimmungen
In der Offerte erwähnte Drittkosten werden, andere schriftliche Vereinbarung vorbehalten, seitens der YComm umgehend bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt. YComm behält sich vor, Drittaufträge erst nach Eingang der Zahlung zu vergeben. Nach Beendigung des Auftrages stellt YComm die restlichen Leistungen in Rechnung. Diese sind innert längstens 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so wird ein Verzugszins von 6% sowie eine Mahngebühr von CHF 30.00 zusätzlich geschuldet.
Bei grösserem Projektumfang wird in der Regel eine angemessene Teilzahlung (mind. 30% bei Auftragserteilung) in Rechnung gestellt werden.
Berater- und Vermittlungskommissionen
Berater- und Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle erhält grundsätzlich YComm. Sie sind dem Auftraggeber weiterzugeben, wenn YComm ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung der Produktion dem Auftraggeber voll in Rechnung stellt.
V. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und YComm unterstehen schweizerischem (materiellen) Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen der YComm nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der YComm.
Stand 04/2021